Holdstamp
App öffnen
  1. Start
  2. Ratgeber

Börse geschlossen, Export fehlt: Kaufdatum trotzdem belegen

Stand: 25.10.2026. Herausgegeben von Holdstamp. Geltendes Recht. Keine Steuerberatung.

Die Börse, bei der du 2018 gekauft hast, gibt es nicht mehr. Oder das Konto ist gekündigt, und der Export reicht nur ein paar Jahre zurück. Das Kaufdatum lässt sich dann oft nicht mehr auf den Tag genau zeigen. Häufig lässt sich aber zeigen, dass du die Coins spätestens an einem bestimmten Tag hattest. Für die Haltefrist kann das genügen.

Was das BMF-Schreiben zu fehlenden Daten sagt

Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 ist hier deutlich. Bei Börsen im Ausland gehört der regelmäßige und vollständige Abruf der Transaktionsübersichten zu deiner Mitwirkungspflicht; fehlende Aufzeichnungen und Datenverluste, etwa wegen Insolvenz der Börse oder eines Hacks, gehen zu deinen Lasten (Rz. 89). Manche Börsen bieten den Abruf nur für einen begrenzten Zeitraum an (Rz. 29a).

Fehlen Angaben, kann das Finanzamt schätzen (§ 162 AO, Rz. 92). Ziel der Schätzung ist, den tatsächlichen Verhältnissen möglichst nahe zu kommen; vorhandene Unterlagen sind dabei zu würdigen, auch Transaktionsübersichten der Plattformen. Eine Schätzung darf nicht dazu dienen, dich zu sanktionieren. Je mehr du selbst belegen kannst, desto weniger bleibt offen.

Wo das Kaufdatum noch steckt

  • E-Mails der Börse: Kaufbestätigungen, Einzahlungs- und Auszahlungsmeldungen.
  • Kontoauszüge der Bank: Überweisungen an die Börse zeigen, wann Geld dort ankam.
  • Ältere Exporte und Steuerberichte, die du früher heruntergeladen hast.
  • Screenshots aus dem Konto; das Finanzamt darf sie nach eigener Ermittlung auch anfordern (Rz. 101).
  • Die Blockchain: Eine Auszahlung der alten Börse an deine Wallet steht mit Datum und Transaktions-Hash in der Blockchain. Sie zeigt nicht den Kauf, aber dass die Coins an diesem Tag schon da waren.

Das Prinzip „spätestens“

Kennst du das genaue Kaufdatum nicht, aber einen Tag, an dem der Bestand sicher da war, dann waren die Coins spätestens an diesem Tag gekauft. Das wahre Datum kann nur früher liegen. Rechnest du die Haltefrist ab diesem Tag, endet sie also eher später als in Wirklichkeit, nie früher.

Ein Beispiel: Ein Kontoauszug der Börse zeigt am 31.03.2020 einen Bestand von 0,8 BTC, die Käufe davor fehlen. Dann sind diese 0,8 BTC spätestens am 31.03.2020 angeschafft; die Frist von einem Jahr ist lange vorbei. Nach dem Entwurf zur Krypto-Steuerreform wären Coins mit einem „spätestens“-Datum vor dem geplanten Stichtag Altbestand; liegt das Datum danach, bleibt die Einstufung offen. Stand 25.10.2026: Referentenentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen; der Kabinettstermin am 14.10.2026 fand nicht statt, neuer Termin offen. Mehr unter Stand der Reform.

Was fehlt, sind in diesem Fall die Kosten. Ohne Anschaffungskosten lässt sich ein Gewinn innerhalb der Frist nicht berechnen; eine Schätzung ist dann Sache des Finanzamts oder deiner Steuerberatung.

Ergänzungen kenntlich machen

Ergänzt du fehlende Daten in einer eigenen Aufstellung, verlangt das Schreiben, dass Anpassungen kenntlich gemacht und begründet sind (Rz. 90). Zu jedem „spätestens“-Datum gehört deshalb die Quelle: welcher Auszug, welche Mail, welcher Hash. Findest du später für einen Teil den genauen Kauf, ersetzt er für diese Menge das „spätestens“.

Was offen ist

Ob ein Bestand laut Börse an einem Tag dem Finanzamt als Nachweis „angeschafft spätestens an diesem Tag“ genügt, ist nicht geklärt; ebenso, ob ein Anbieter ihn nach dem Entwurf beim Steuerabzug berücksichtigen würde.

So hilft Holdstamp

Holdstamp erfindet kein Kaufdatum. Beginnt ein Export nach dem Kauf, wird der Bestand am Anfang zum Lot „angeschafft spätestens am Exportbeginn“. Für eine geschlossene Börse erfasst du den Bestand an einem Tag mit einer Notiz zum Beleg, etwa einem Kontoauszug; der Rest gegenüber den eingelesenen Vorgängen wird zum Lot „spätestens an diesem Tag“. Findest du einzelne Käufe, löst du sie mit genauem Datum und Kosten heraus. Belege legst du verschlüsselt am Vorgang ab, den Eingang einer Datei kannst du mit einem Zeitstempel festhalten. Der Anschaffungsnachweis nennt je Lot, worauf das Datum beruht. Ein Konto wertest du kostenlos aus; für mehrere Konten und den Anschaffungsnachweis brauchst du die Holdstamp-Lizenz.

Welche Exporte du bei noch offenen Börsen sichern kannst, steht in der Altbestand-Checkliste. Ab wann ein Kauf steuerfrei ist, zeigt der Haltefrist-Rechner. Was du vor dem geplanten Stichtag belegen kannst: Altbestand vor der Krypto-Steuerreform sichern.

App öffnen Alle Ratgeber

Quellen

  • BMF-Schreiben vom 06.03.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (PDF)
  • § 162 AO: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
  • Referentenentwurf des BMF vom 30.09.2026 zur Besteuerung von Kryptowerten (PDF)

Diese Seite ist keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Impressum Datenschutz Subunternehmer AGB Widerruf Verträge hier kündigen Vertrag widerrufen Kontakt Neuigkeiten Stand der Reform Haltefrist-Rechner Altbestand-Checkliste Ratgeber Export-Anleitungen Nachweis prüfen Offenes Format Presse Über Holdstamp Für Kanzleien

Holdstamp · in der Region Heilbronn entwickelt