Altbestand vor der Krypto-Steuerreform sichern
Stand: 25.10.2026. Herausgegeben von Holdstamp. Entwurf, nicht beschlossen. Keine Steuerberatung.
Der Entwurf zur Krypto-Steuerreform unterscheidet Altbestand und Neubestand. Ob ein Coin zum Altbestand gehört, hängt an seinem Kaufdatum. „Altbestand sichern“ heißt deshalb vor allem: das Kaufdatum jedes Coins belegen können, solange die Unterlagen noch da sind. Diese Seite zeigt, was du dafür heute belegen kannst.
Worum es geht
Nach dem Referentenentwurf blieben Coins, die bis einschließlich 31.12.2026 angeschafft werden, als Altbestand bei Haltefrist und Freigrenze; für spätere Käufe entfiele die Haltefrist. Stand 25.10.2026: Referentenentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen; der Kabinettstermin am 14.10.2026 fand nicht statt, neuer Termin offen. Bis ein Gesetz beschlossen ist, gilt das geltende Recht: Gewinne aus Coins, die du mehr als ein Jahr gehalten hast, sind steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Was im Entwurf steht, was offen ist und welche Schritte kommen, steht mit Quellen unter Stand der Reform.
Was du jetzt belegen kannst
Dieselben Unterlagen tragen nach geltendem Recht und nach dem Entwurf. Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 nennt, was das Finanzamt anfordern kann. Daraus ergeben sich fünf Arten von Belegen:
- Exporte der Börsen über die ganze Historie. Manche Börsen bieten den Abruf nur für einen begrenzten Zeitraum an (Rz. 29a); geschlossene Konten liefern oft keine mehr. Beginnt ein Export erst nach dem Kauf, fehlt darin das Kaufdatum für den Bestand am Anfang.
- Kaufbestätigungen und Kontoauszüge mit den Überweisungen an die Börse, als Beleg für Zeitpunkt und Mittelherkunft (Rz. 104). Dazu gehören Bestätigungen von Sparplänen und Kauf-Apps.
- Den Weg in die eigene Wallet mit Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes (Rz. 104). Der Hash verbindet die Auszahlung der Börse mit der Einzahlung in der Wallet. Mehr dazu: Haltefrist nach dem Transfer auf die eigene Wallet.
- Den Bestand an einem Stichtag, etwa am 31. Dezember (Rz. 104). Für den Altbestand ist das der Bestand am geplanten Stichtag, je Börse und Wallet.
- Die Ausgangsdateien zu einer eigenen Aufstellung (Rz. 101), also die Exporte selbst, nicht nur eine Tabelle daraus.
Fehlen Unterlagen schon heute, etwa weil eine Börse geschlossen hat, hilft oft ein Bestand „spätestens“ an einem Tag: Kaufdatum belegen, wenn die Börse geschlossen ist.
Den Stand festhalten
Ein Zeitstempel auf diesen Daten belegt, dass sie zu einem Zeitpunkt vorlagen und seitdem nicht verändert wurden. Ob ein Anbieter oder das Finanzamt einen solchen Nachweis berücksichtigt, ist offen.
Was offen ist
- Ob der Stichtag bleibt, früher oder später liegt, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren.
- Welche Form Angaben des Anlegers haben müssen, damit ein Anbieter sie beim Steuerabzug ansetzt, soll erst eine Verordnung regeln. Ohne Angaben sieht der Entwurf 50 % des Erlöses als Bemessungsgrundlage vor: Ohne Kaufbeleg 50 % des Erlöses.
- Transfers aus der eigenen Wallet zur Börse regelt der Entwurf laut Fachbeiträgen nicht ausdrücklich.
- Ob ein Bestand laut Börse an einem Tag als Beleg für „gekauft spätestens an diesem Tag“ genügt, ist nicht geklärt.
So hilft Holdstamp
Holdstamp liest Exporte von Börsen und Wallets ein und führt das Kaufdatum jedes Lots über Transfers hinweg mit. Die App zeigt je Lot den Status nach geltendem Recht oder nach dem Entwurf; du wählst den Regelstand selbst und vergleichst beide. Die Stichtag-Szenarien zeigen, welche Lots bei einem anderen Stichtag anders eingestuft wären; das ist ein Szenario, kein Gesetz. Mit „Altbestand festhalten“ entsteht der Anschaffungsnachweis als PDF und CSV mit einem Zeitstempel; App und Prüfseite nennen, welcher Dienst ihn erteilt hat und ob er qualifiziert nach eIDAS ist. Dazu kannst du mit einer signierten Nachricht festhalten, dass eine Wallet dir gehört. Die Daten bleiben verschlüsselt auf deinem Gerät. Ein Konto wertest du kostenlos aus; für mehrere Konten und den Anschaffungsnachweis brauchst du die Holdstamp-Lizenz.
Die Altbestand-Checkliste fasst die Unterlagen in sechs Schritten zusammen, auch als PDF ohne Anmeldung. Ob ein einzelner Kauf nach dem Entwurf Altbestand wäre, zeigt der Haltefrist-Rechner.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 06.03.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (PDF)
- § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte
- Referentenentwurf des BMF vom 30.09.2026 zur Besteuerung von Kryptowerten (PDF)
Diese Seite ist keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.