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Haltefrist nach dem Transfer auf die eigene Wallet

Stand: 25.10.2026. Herausgegeben von Holdstamp. Geltendes Recht. Keine Steuerberatung.

Du hast Bitcoin an einer Börse gekauft und auf deine Hardware-Wallet geschickt. Beginnt die Haltefrist damit neu? Kurz: Nein. Ein Transfer zwischen deinen eigenen Wallets ist kein Verkauf, das Kaufdatum bleibt. Schwieriger ist, dieses Kaufdatum später zu belegen, denn die Wallet kennt es nicht.

Was das BMF-Schreiben dazu sagt

Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 zu Kryptowerten. Eine Veräußerung ist danach die entgeltliche Übertragung auf Dritte (Rz. 54). Schickst du Coins von deinem Börsenkonto in deine eigene Wallet, überträgst du sie nicht auf Dritte und bekommst nichts dafür. Die Frist von einem Jahr läuft deshalb ab dem ursprünglichen Kauf weiter.

Für den Zeitpunkt des Kaufs zählt bei einer zentralen Börse der Zeitpunkt des Handels, den die Börse aufzeichnet (Rz. 20 und 55). Der Tag, an dem die Coins in deiner Wallet ankommen, ist dafür nicht maßgeblich.

Was die Frist neu beginnen lässt

Neu beginnt die Frist nach jedem Tausch (Rz. 55). Ein Tausch ist auch der Wechsel in einen anderen Kryptowert, etwa von Bitcoin in Ether, oder das Bezahlen einer Ware mit Krypto (Rz. 54). Für den erhaltenen Coin zählt dann der Tag des Tauschs. Wie Wrapping, Bridges und Umstellungen eines Projekts einzuordnen sind, regelt das Schreiben nicht ausdrücklich; das ist offen.

Wo das Kaufdatum verloren geht

Die Börse kennt Kaufdatum und Preis. Die Wallet sieht nur eine Einzahlung von einer Adresse. Die Blockchain zeigt den Transfer, aber nicht, wem die Adressen gehören und wann die Coins gekauft wurden. Das BMF-Schreiben sagt dazu: Der öffentliche Schlüssel allein genügt für den Nachweis nicht (Rz. 87). Das Finanzamt kann im Einzelfall Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und Bestände an Stichtagen wie dem 31. Dezember anfordern (Rz. 104).

Das Kaufdatum hängt also an einer Kette aus mehreren Belegen. Fehlt ein Glied, lässt sich das Datum nicht mehr sicher zeigen.

Welche Belege den Weg zeigen

  • Der Kauf: Export der Börse mit dem Kauf, mit Datum, Menge und Preis.
  • Die Auszahlung: derselbe Export oder ein eigener Auszahlungsbericht, mit Zieladresse und Transaktions-Hash.
  • Die Einzahlung: Export der Wallet-Software oder ein Abruf der Adresse, mit demselben Transaktions-Hash.
  • Die Wallet gehört dir: etwa eine mit dem Schlüssel der Wallet signierte Nachricht.

Der Transaktions-Hash verbindet Auszahlung und Einzahlung eindeutig. Liegen Monate zwischen Kauf und Transfer, gehört der Export der Börse über den ganzen Zeitraum dazu, nicht nur über das letzte Jahr.

Welche Coins wandern mit

Hast du denselben Coin mehrmals gekauft, gelten für die Haltefrist die zuerst gekauften als zuerst verkauft, wenn sich die Coins nicht einzeln zuordnen lassen (FIFO, Rz. 61). Das Schreiben betrachtet dabei jede Wallet für sich. Holdstamp nimmt an, dass ein Transfer die ältesten Coins des Absenders mitnimmt, und führt sie in der Ziel-Wallet mit ihrem Kaufdatum weiter. Ob das bei Transfers zwischen eigenen Wallets so gilt, sagt das Schreiben nicht ausdrücklich.

Was offen ist

  • Welcher Beleg dem Finanzamt genügt, um eine Wallet als deine eigene zu zeigen (Signatur, Auszug aus einem Block-Explorer), ist nicht geregelt.
  • Ob eine Netzwerkgebühr, die du beim Transfer in Krypto zahlst, als Veräußerung dieser kleinen Menge gilt, ist offen.
  • Nach dem Entwurf zur Krypto-Steuerreform (Stand 25.10.2026: Referentenentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen; der Kabinettstermin am 14.10.2026 fand nicht statt, neuer Termin offen) würde für Altbestand das Kaufdatum noch wichtiger. Transfers aus der eigenen Wallet zurück zur Börse regelt der Entwurf laut Fachbeiträgen nicht ausdrücklich. Den Stand findest du unter Stand der Reform.

So hilft Holdstamp

Holdstamp liest Exporte von Börsen und Wallet-Apps ein, Bitcoin- und Ethereum-Wallets auch über die Adresse oder den xpub, nur lesend. Auszahlung und Einzahlung paart die App über den Transaktions-Hash; das Kaufdatum geht mit. Für eine Wallet ohne Daten kannst du eine Auszahlung als Transfer an ein eigenes Wallet zuordnen; die App führt sie dann als eigene Angabe ohne Beleg. Mit einer signierten Nachricht hältst du fest, dass eine Adresse dir gehört; Holdstamp signiert nie selbst und fragt nie nach Seeds. Der Anschaffungsnachweis nennt je Lot das Kaufdatum, den Weg über Transfers und worauf das Datum beruht. Ein Konto wertest du kostenlos aus; für mehrere Konten und den Anschaffungsnachweis als PDF und CSV brauchst du die Holdstamp-Lizenz. Die Daten bleiben verschlüsselt auf deinem Gerät.

Ab wann ein einzelner Kauf steuerfrei ist, zeigt der Haltefrist-Rechner. Welche Belege du sammeln kannst, fasst die Altbestand-Checkliste zusammen. Wenn du die Börse gewechselt hast: Kaufdatum nachweisen bei mehreren Börsen. Fragt die Bank nach der Herkunft von Erlösen: Krypto-Herkunftsnachweis für Bank und Notar. Wie der Weg jedes Kaufs über Börsen und Wallets in der App aussieht: Weg deiner Coins sichtbar machen.

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Quellen

  • BMF-Schreiben vom 06.03.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (PDF)
  • Referentenentwurf des BMF vom 30.09.2026 zur Besteuerung von Kryptowerten (PDF)

Diese Seite ist keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

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