Krypto-Herkunftsnachweis für Bank und Notar: was der Anschaffungsnachweis abdeckt
Stand: 25.10.2026. Herausgegeben von Holdstamp. Geltendes Recht. Keine Steuerberatung.
Überweist du Erlöse aus einem Kryptoverkauf auf dein Konto oder bezahlst damit einen Teil einer Immobilie, fragen Bank oder Notar oft, woher das Geld stammt. Ein Herkunftsnachweis beantwortet das mit Belegen. Der Anschaffungsnachweis deckt dabei den Teil ab, der die Coins betrifft: Kauf, Weg und Verkauf. Woher das Geld für den Kauf kam, belegt er nicht.
Warum Bank und Notar fragen
Kreditinstitute sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, ebenso Notare, wenn sie etwa an einem Immobilienkauf mitwirken (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 10 GwG). Zu ihren Sorgfaltspflichten gehört, eine Geschäftsbeziehung und ihre Transaktionen laufend zu überwachen und, soweit erforderlich, mit den Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte abzugleichen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG).
Eine feste Liste von Belegen schreibt das Gesetz nicht vor. Welche Unterlagen Bank oder Notar verlangen und ob ihnen ein Beleg genügt, entscheiden sie selbst.
Was typischerweise gefragt wird
- Woher das Geld für den Kauf kam: etwa Gehalt, Ersparnisse oder eine Erbschaft.
- Wann und wo du gekauft hast: Börse, Datum, Menge und Preis.
- Welchen Weg die Coins genommen haben, von der Börse, an der du gekauft hast, über eigene Wallets bis zur Börse, an der du verkauft hast.
- Verkauf und Auszahlung: welcher Verkauf welchen Erlös ergab und wann er auf deinem Konto ankam.
Was der Anschaffungsnachweis abdeckt
- Kauf je Lot: Kaufdatum, Börse und Kosten, aus den Exporten der Börsen.
- Den Weg: jeder Transfer zwischen Börsen und Wallets mit Transaktions-Hash. Der Hash verbindet die Auszahlung des einen Kontos mit der Einzahlung im nächsten und lässt sich in der Blockchain nachsehen.
- Die Quelle jeder Angabe: ob ein Datum aus einem Export stammt, „spätestens“ an einem Tag gilt oder von dir zugeordnet ist.
- Prüfsumme: Der Nachweis trägt die Prüfsumme seiner CSV, auf Wunsch mit Zeitstempel. Bank oder Notar prüfen auf holdstamp.de/pruefen selbst, ob die Datei unverändert ist; dabei wird keine Datei hochgeladen.
Dieselben Belege kann auch das Finanzamt verlangen. Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 nennt Angaben zur Mittelherkunft, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes, die es im Einzelfall anfordern kann (Rz. 104). Wie der Weg in die eigene Wallet belegt wird, zeigt Haltefrist nach dem Transfer auf die eigene Wallet.
Was der Anschaffungsnachweis nicht belegt
- Die Herkunft des Geldes vor dem Kauf. Ob die Euro auf deinem Konto aus Gehalt, Ersparnissen, einem Verkauf oder einer Schenkung stammen, steht nicht in den Exporten der Börsen. Dafür brauchst du eigene Unterlagen, etwa Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder einen Schenkungsvertrag.
- Dass eine Wallet dir gehört. Eine Adresse in der Blockchain nennt keinen Namen. Dafür gibt es eine eigene Signatur mit dem Schlüssel der Wallet, die Holdstamp prüft und festhält.
- Dass Bank oder Notar ihn annehmen. Das entscheiden sie selbst.
Was offen ist
- Welche Belege eine Bank bei einem bestimmten Betrag verlangt, legt sie nach eigener Einschätzung des Risikos fest; eine einheitliche Liste gibt es nicht.
- Nach dem Entwurf zur Krypto-Steuerreform (Stand 25.10.2026: Referentenentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen; der Kabinettstermin am 14.10.2026 fand nicht statt, neuer Termin offen) würde das Kaufdatum auch beim Verkauf an inländischen Börsen zählen: Ohne Angaben zum Kauf sieht der Entwurf einen Steuerabzug auf 50 % des Erlöses vor. Mehr dazu unter Ohne Kaufbeleg 50 % des Erlöses und Stand der Reform.
So hilft Holdstamp
Für eine Auszahlung auf dein Konto erstellt Holdstamp einen Herkunftsnachweis: welche Verkäufe die Auszahlung ergeben haben, je verkauftem Lot Kauf, Transfers mit Transaktions-Hash und Haltedauer. Die Auszahlung wählst du aus deinem Kontoauszug oder gibst Konto, Tag und Betrag an; den Kontoauszug liest die App nur für diesen Bericht und speichert ihn nicht. Vor einer geplanten Auszahlung zeigt die App vorab, aus welchen Lots die Menge käme. Die Summe der Euro-Einzahlungen an die Börse laut ihrem Export steht im Bericht; woher das Geld davor kam, steht dort nicht. Der Anschaffungsnachweis und der Herkunftsnachweis tragen eine Prüfsumme und auf Wunsch einen Zeitstempel. Die Daten bleiben verschlüsselt auf deinem Gerät. Ein Konto wertest du kostenlos aus; für mehrere Konten und die Nachweise brauchst du die Holdstamp-Lizenz.
Welche Unterlagen das Kaufdatum belegen, fasst die Altbestand-Checkliste zusammen. Wie das Kaufdatum über mehrere Börsen hinweg belegt wird: Kaufdatum nachweisen bei mehreren Börsen.
Quellen
- § 2 GwG: Verpflichtete
- § 10 GwG: Allgemeine Sorgfaltspflichten
- BMF-Schreiben vom 06.03.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (PDF)
- Referentenentwurf des BMF vom 30.09.2026 zur Besteuerung von Kryptowerten (PDF)
Diese Seite ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.