Ratgeber zur Krypto-Haltefrist
Antworten auf Fragen, die Krypto-Anleger in Deutschland zur Haltefrist und zum Nachweis des Kaufdatums stellen. Jede Seite nennt ihren Stand und die Fundstellen im BMF-Schreiben vom 06.03.2025; die Krypto-Steuerreform steht darin nur als Entwurf mit Stand.
Kaufdatum belegen
Kaufdatum von Bitcoin nachweisen: welche Belege zählen
Warum das Kaufdatum zählt, welche Belege es zeigen und wie viel jeder trägt, was bei Transfers und ohne Beleg gilt, mit Wegweiser zu allen Ratgebern.
Haltefrist nach dem Transfer auf die eigene Wallet
Beginnt die Haltefrist neu, wenn du Coins von der Börse auf deine Hardware-Wallet schickst? Und welche Belege zeigen den Weg?
Kaufdatum von Krypto nachweisen, wenn du die Börse gewechselt hast
Welches Datum zählt, was FIFO je Wallet bedeutet und wo die neue Börse das Kaufdatum verliert.
Börse geschlossen, Export fehlt: Kaufdatum trotzdem belegen
Was das BMF-Schreiben zu fehlenden Daten sagt, wo das Kaufdatum noch steckt und wie ein Bestand „spätestens“ das Datum eingrenzt.
Weg deiner Coins sichtbar machen: das Kaufdatum über Börsen und Wallets verfolgen
Warum das Kaufdatum beim Wechsel zwischen Börsen und Wallets verloren geht, wie die Reise es je Kauf mitführt und wie du Lücken schließt.
Nachweise und Rückfragen
Krypto-Herkunftsnachweis für Bank und Notar: was der Anschaffungsnachweis abdeckt
Warum Bank und Notar nach der Herkunft von Krypto-Erlösen fragen, was der Anschaffungsnachweis zeigt und was er nicht belegt.
Was ein Anschaffungsnachweis für Krypto enthält und wie er prüfbar wird
Kein amtliches Formular: welche Angaben das BMF-Schreiben nennt, was je Lot in den Nachweis gehört und wie Prüfsumme und Zeitstempel ihn prüfbar machen.
Rückfrage vom Finanzamt zu Krypto: welche Unterlagen das Kaufdatum belegen
Was ein Fragebogen des Finanzamts zu Kryptowerten verlangen kann, welche Unterlagen Kaufdatum und Haltefrist belegen und was bei fehlenden Daten gilt.
DAC8: was deine Börse an das Finanzamt meldet und was nicht
Seit 2026 melden Börsen Summen je Coin nach DAC8. Was drinsteht, was fehlt und warum Meldung und Steuererklärung abweichen können.
Steuerreform und besondere Fälle
Altbestand vor der Krypto-Steuerreform sichern
Welche Unterlagen das Kaufdatum deiner Coins belegen, solange es sie noch gibt, und was dabei offen ist.
Ohne Kaufbeleg 50 % des Erlöses: die Ersatzbemessungsgrundlage im Entwurf
Was der Entwurf zum Steuerabzug durch Börsen vorsieht, warum er nach einem Transfer auch Altbestand treffen kann und welche Unterlagen das Kaufdatum belegen.
Krypto im Erbfall: Kaufdatum, Haltefrist und Unterlagen
Für Erben zählt das Kaufdatum des Verstorbenen, für die Erbschaftsteuer der Wert am Todestag. Welche Unterlagen beides belegen.
Häufige Fragen
Wie muss ich Krypto-Transaktionen dokumentieren?
Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 erwartet je Verkauf mindestens Coin, Menge, Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt, Kosten, Erlös und Haltedauer, dazu die Reihenfolge der Verkäufe je Wallet (Rz. 102 und 103). Das Finanzamt kann außerdem die Exporte anfordern, aus denen deine Aufstellung entstanden ist (Rz. 101). Welche Unterlagen das Kaufdatum belegen, fasst die Altbestand-Checkliste zusammen.
Wie prüft das Finanzamt Krypto?
Börsen in der EU melden ab dem Jahr 2026 Verkäufe und Transfers ihrer Kunden nach DAC8, zum ersten Mal bis 31.07.2027. Das Finanzamt kann die Meldung mit deiner Steuererklärung vergleichen und Exporte, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes anfordern (Rz. 101 und 104). Wie du das Kaufdatum über mehrere Börsen hinweg zeigst: Kaufdatum nachweisen bei mehreren Börsen.
Kann das Finanzamt Krypto sehen?
Über die DAC8-Meldungen erfährt das Finanzamt von Verkäufen und Transfers bei Börsen in der EU; in Deutschland setzt das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz die Meldung um. Die Blockchain ist öffentlich, zeigt aber nicht, wem eine Adresse gehört; der öffentliche Schlüssel allein genügt laut BMF-Schreiben nicht als Nachweis (Rz. 87). Im Einzelfall kann das Finanzamt Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes anfordern (Rz. 104). Mehr dazu: Haltefrist nach dem Transfer auf die eigene Wallet.
Was ist ein Krypto-Herkunftsnachweis?
Ein Herkunftsnachweis zeigt Bank oder Notar, woher Geld aus einem Kryptoverkauf stammt: wann und wo die Coins gekauft wurden, welchen Weg sie genommen haben und welcher Verkauf die Auszahlung ergab. Bank und Notar fragen danach, weil das Geldwäschegesetz sie dazu verpflichtet; welche Belege sie verlangen, entscheiden sie selbst. Was der Anschaffungsnachweis dafür abdeckt und was nicht: Krypto-Herkunftsnachweis für Bank und Notar.
Was passiert ohne Kaufbeleg?
Nach geltendem Recht kann das Finanzamt fehlende Angaben schätzen (§ 162 AO, Rz. 92). Nach dem Entwurf zur Krypto-Steuerreform, der nicht beschlossen ist, würden inländische Börsen ab 2028 Steuer einbehalten und ohne Angaben zum Kauf 50 % des Erlöses als Bemessungsgrundlage ansetzen. Was das nach einem Transfer für Altbestand heißt: Ohne Kaufbeleg 50 % des Erlöses.
Werkzeuge
- Haltefrist-Rechner: ab wann ein einzelner Kauf steuerfrei ist, nur im Browser.
- Altbestand-Checkliste: welche Unterlagen das Kaufdatum belegen, auch als PDF ohne Anmeldung.
- Export-Anleitungen: je Börse und Wallet, welche Datei es sein muss und wo du sie im Menü findest.
- Stand der Reform: was im Entwurf steht, was offen ist, mit Quellen.
- Nachweis prüfen: Prüfsumme und Zeitstempel eines Anschaffungsnachweises im Browser prüfen.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 06.03.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (PDF)
- § 162 AO: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
- Referentenentwurf des BMF vom 30.09.2026 zur Besteuerung von Kryptowerten (PDF)
Der Ratgeber ist keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.