Holdstamp
App öffnen
  1. Start
  2. Ratgeber

Kaufdatum von Bitcoin nachweisen: welche Belege zählen

Stand: 26.10.2026. Herausgegeben von Holdstamp. Geltendes Recht. Keine Steuerberatung.

Ob der Gewinn aus einem Bitcoin-Verkauf steuerfrei ist, hängt am Kaufdatum. Das Finanzamt kann verlangen, dass du dieses Datum belegst. Diese Seite zeigt, welche Belege es gibt, wie viel jeder zeigt und was gilt, wenn einer fehlt. Für Ether und andere Kryptowerte gilt dasselbe.

Warum das Kaufdatum zählt

Verkaufst du Bitcoin aus dem Privatvermögen, ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Liegt mehr als ein Jahr dazwischen, ist der Gewinn nach geltendem Recht steuerfrei. Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 ordnet Kryptowerte genau so ein (Rz. 53).

Welcher Zeitpunkt gilt: Kaufst du an einer zentralen Börse, zählt der Zeitpunkt des Handels, den die Börse aufzeichnet. Der Tag, an dem Coins in der Blockchain ein- oder ausgehen, kann davon abweichen (Rz. 20 und 55). Nach jedem Tausch, etwa von Bitcoin in Ether, beginnt die Frist neu (Rz. 55). Ab wann ein einzelner Kauf steuerfrei ist, zeigt der Haltefrist-Rechner.

Welche Belege es gibt

  • Export der Börse: die Liste deiner Vorgänge als CSV oder PDF, mit Zeitpunkt, Menge und Preis je Kauf. Das BMF-Schreiben nennt sie Transaktionsübersichten (Rz. 29a). Wo du sie je Börse findest, zeigen die Export-Anleitungen.
  • Kaufbestätigung per E-Mail: Zeitpunkt, Menge und meist Preis eines einzelnen Kaufs.
  • Kontoauszug der Bank: die Überweisung an die Börse. Er zeigt, wann Geld dort ankam, nicht den Kauf selbst. Dafür zeigt er, von welchem Konto das Geld kam.
  • Transaktions-Hash in der Blockchain: bei jedem Transfer zwischen Börse und Wallet. Er zeigt Tag, Menge und Adressen, aber weder den Kauf noch, wem die Adressen gehören.
  • Eigene Aufzeichnungen: Tabellen, Notizen, Screenshots aus dem Konto.

Wie viel jeder Beleg zeigt

Eine feste Rangfolge der Belege nennt weder das Gesetz noch das BMF-Schreiben. Den Zeitpunkt des Handels zeigen am direktesten der Export der Börse und die Kaufbestätigung. Der Export hat zwei Schwächen: Datensätze lassen sich beim Export weglassen oder ändern, und manche Börsen bieten den Abruf nur für einen begrenzten Zeitraum an (Rz. 29a).

Eigene Übersichten zählt das Schreiben ausdrücklich mit. Je Verkauf sollen sie Coin, Menge, Zeitpunkt der An- und Verkäufe, Kosten, Erlös und Haltedauer erkennen lassen (Rz. 102), dazu die gewählte Reihenfolge je Wallet (Rz. 103). Das Finanzamt kann die Dateien anfordern, aus denen eine Übersicht entstanden ist, und nach eigener Prüfung auch Screenshots (Rz. 101). Eine Übersicht zeigt also so viel wie die Belege, auf die sie zurückgeht.

Die Blockchain allein reicht nicht: Der öffentliche Schlüssel ohne weitere Angaben genügt für den Nachweis nicht (Rz. 87). Im Einzelfall kann das Finanzamt Angaben zur Herkunft des Geldes, Bestände an Stichtagen wie dem 31. Dezember, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes anfordern (Rz. 104). Was in welchem Fall zählt, fasst die Altbestand-Checkliste zusammen.

Transfers über mehrere Wallets

Schickst du Bitcoin von der Börse auf deine eigene Wallet, ist das kein Verkauf: Du überträgst sie nicht gegen Entgelt auf Dritte (Rz. 54). Das Kaufdatum reist mit, auch über mehrere Wallets und Börsen. Die Ziel-Wallet kennt es aber nicht, sie sieht nur eine Einzahlung. Das Datum hängt dann an einer Kette von Belegen:

  1. Kauf im Export der ersten Börse.
  2. Auszahlung dort, mit Transaktions-Hash.
  3. Einzahlung in der nächsten Wallet oder Börse, mit demselben Hash.
  4. Dass die Wallet dir gehört, etwa über eine mit ihrem Schlüssel signierte Nachricht.

Lassen sich Coins nicht einzeln einem Kauf zuordnen, gelten die zuerst gekauften als zuerst verkauft (FIFO), und zwar je Wallet (Rz. 61). Ergänzt du ein fehlendes Kaufdatum nach einem Transfer in einer eigenen Aufstellung, muss die Anpassung kenntlich gemacht und begründet sein (Rz. 90). Mehr dazu unter Haltefrist nach dem Transfer auf die eigene Wallet und Kaufdatum nachweisen bei mehreren Börsen.

Was ohne Beleg passiert

Fehlt der Beleg für einen Kauf, lässt sich oft noch zeigen, dass du die Coins spätestens an einem bestimmten Tag hattest: über einen Bestand laut Börse, einen älteren Export oder eine Auszahlung in der Blockchain. Das wahre Kaufdatum kann nur früher liegen. Die Frist ab diesem Tag endet also eher später als in Wirklichkeit, nie früher.

Fehlen Angaben ganz, schätzt das Finanzamt (§ 162 AO, Rz. 92). Ziel ist, den tatsächlichen Verhältnissen möglichst nahe zu kommen. Vorgelegte Unterlagen sind dabei zu würdigen, und die Schätzung darf nicht dazu dienen, dich zu sanktionieren. Bei Börsen im Ausland gehört der regelmäßige und vollständige Abruf der Transaktionsübersichten zu deiner Mitwirkungspflicht; Datenverluste, etwa nach einer Insolvenz der Börse, gehen zu deinen Lasten (Rz. 89). Gibt es die Börse nicht mehr: Börse geschlossen, Export fehlt.

Wegweiser: welcher Ratgeber zu deinem Fall passt

  • Börse gewechselt: Kaufdatum nachweisen bei mehreren Börsen.
  • Coins auf der Hardware-Wallet: Haltefrist nach dem Transfer auf die eigene Wallet.
  • Weg über viele Konten verfolgen: Weg deiner Coins sichtbar machen.
  • Börse geschlossen oder Export zu kurz: Kaufdatum trotzdem belegen.
  • Altbestand vor der Reform: Altbestand vor der Krypto-Steuerreform sichern.
  • Kein Kaufbeleg und Steuerabzug laut Entwurf: Ohne Kaufbeleg 50 % des Erlöses.
  • Bank oder Notar fragen nach der Herkunft: Krypto-Herkunftsnachweis für Bank und Notar.
  • Was in einen Nachweis gehört: Was ein Anschaffungsnachweis enthält.
  • Das Finanzamt fragt nach: Rückfrage vom Finanzamt zu Krypto.
  • Was die Börse meldet: DAC8: was deine Börse meldet und was nicht.
  • Coins geerbt: Krypto im Erbfall.

Was offen ist

  • Wie das Finanzamt einen einzelnen Beleg würdigt, entscheidet es im Einzelfall; eine feste Rangfolge gibt es nicht.
  • Ob ein Bestand laut Börse als Nachweis „angeschafft spätestens an diesem Tag“ genügt, ist nicht geklärt.
  • Welche Käufe ein Transfer mitnimmt, wenn du mehrmals gekauft hast, regelt das Schreiben nicht ausdrücklich.
  • Nach dem Entwurf zur Krypto-Steuerreform (Stand 25.10.2026: Referentenentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen; der Kabinettstermin am 14.10.2026 fand nicht statt, neuer Termin offen) würde das Kaufdatum zusätzlich bestimmen, ob Coins als Altbestand gelten. Ohne Angaben zum Kauf sieht der Entwurf beim Steuerabzug durch inländische Börsen eine Bemessung nach 50 % des Erlöses vor. Mehr unter Stand der Reform.

So hilft Holdstamp

Holdstamp liest die Exporte vieler Börsen und Wallet-Apps ein und rechnet FIFO je Konto und Coin. Transfers zwischen deinen Konten paart die App über den Transaktions-Hash und führt das Kaufdatum mit. Eine Einzahlung ohne bekannte Herkunft wird nicht geraten: Sie erscheint als „angeschafft spätestens am Einzahlungstag“, bis du sie zuordnest. Belege wie eine Kaufbestätigung legst du verschlüsselt an den Vorgang. Der Anschaffungsnachweis nennt je Lot Kaufdatum, Weg und Quelle jeder Angabe, als PDF und CSV; er trägt die Prüfsumme der CSV und auf Wunsch einen Zeitstempel. Ob die Datei unverändert ist, prüft jeder auf holdstamp.de/pruefen, ohne sie hochzuladen. Die Daten bleiben verschlüsselt auf deinem Gerät. Ein Konto wertest du kostenlos aus; für mehrere Konten und die Nachweise brauchst du die Holdstamp-Lizenz.

App öffnen Alle Ratgeber

Quellen

  • § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte
  • § 162 AO: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
  • BMF-Schreiben vom 06.03.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (PDF)
  • Referentenentwurf des BMF vom 30.09.2026 zur Besteuerung von Kryptowerten (PDF)

Diese Seite ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Impressum Datenschutz Subunternehmer AGB Widerruf Verträge hier kündigen Vertrag widerrufen Kontakt Neuigkeiten Stand der Reform Haltefrist-Rechner Altbestand-Checkliste Ratgeber Export-Anleitungen Nachweis prüfen Offenes Format Presse Über Holdstamp

Holdstamp · in der Region Heilbronn entwickelt