Kaufdatum von Krypto nachweisen, wenn du die Börse gewechselt hast
Stand: 25.10.2026. Herausgegeben von Holdstamp. Geltendes Recht. Keine Steuerberatung.
Du hast bei einer Börse gekauft, später alles zu einer anderen geschickt und dort verkauft. Für die Haltefrist zählt weiter das Datum des ersten Kaufs. Die zweite Börse kennt dieses Datum aber nicht: Sie sieht nur eine Einzahlung. Den Kauf belegst du deshalb mit den Unterlagen beider Börsen zusammen.
Welches Datum zählt
Bei einer zentralen Börse zählt der Zeitpunkt, den die Börse für den Handel aufzeichnet (BMF-Schreiben vom 06.03.2025, Rz. 20 und 55). Ein Transfer zwischen deinen eigenen Konten ist kein Verkauf; das Kaufdatum bleibt. Nach mehr als einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf ist der Gewinn nach geltendem Recht steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
FIFO gilt je Wallet, nicht über alles
Lassen sich verkaufte Coins nicht einzeln einem Kauf zuordnen, gelten für die Haltefrist die zuerst gekauften als zuerst verkauft (FIFO). Das BMF-Schreiben betrachtet dabei jede Wallet für sich (Rz. 61); ein Börsenkonto ist in diesem Sinn eine eigene Wallet.
Das hat eine Folge, die viele überrascht: Derselbe Coin kann in einem Konto schon steuerfrei sein und in einem anderen noch in der Frist. Verkaufst du an Börse B, zählen die Käufe, die in Börse B liegen, einschließlich der Coins, die du von Börse A dorthin geschickt hast, mit deren ursprünglichem Kaufdatum.
Wo die neue Börse das Datum verliert
Die Börse, an die du Coins schickst, bucht eine Einzahlung. Als Kauf erscheint sie dort nicht. Das BMF-Schreiben nennt genau diesen Fall: fehlende Anschaffungskosten oder -daten bei Übertragungen auf andere Handelsplattformen (Rz. 90). Ergänzt du sie in einer eigenen Aufstellung, ist das zulässig, wenn die Anpassung kenntlich gemacht und begründet ist.
Die Begründung ist die Kette:
- Kauf an Börse A, im Export von Börse A.
- Auszahlung an Börse A, mit Transaktions-Hash.
- Einzahlung an Börse B mit demselben Hash, im Export von Börse B.
Lief der Weg über deine eigene Wallet, kommen deren Ein- und Auszahlung dazu.
Was die Exporte enthalten müssen
Exporte der Börsen sind die zentrale Quelle. Das BMF-Schreiben weist auf zwei Schwächen hin: Datensätze lassen sich beim Export weglassen oder ändern, und manche Börsen bieten den Abruf nur für einen begrenzten Zeitraum an (Rz. 29a). Das Finanzamt kann die Dateien anfordern, aus denen eine Aufstellung entstanden ist (Rz. 101).
Für jede Veräußerung erwartet das Schreiben in einer Aufstellung mindestens: Coin, Menge, Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt, Kosten, Erlös und Haltedauer (Rz. 102). Dazu gehört die gewählte Reihenfolge je Wallet (Rz. 103). Beginnt ein Export erst nach dem Kauf, fehlt das Kaufdatum für den Bestand am Anfang des Exports.
Was offen ist
- Ob du bei Coins in mehreren eigenen Wallets bestimmen darfst, aus welchem Kauf ein Verkauf stammt, oder ob FIFO je Wallet zwingend gilt, wenn keine Einzelzuordnung möglich ist, ist nicht abschließend geklärt.
- Wie weit Unterkonten einer Börse (Spot, Staking, Earn) als eine Wallet zählen, regelt das Schreiben nicht.
- Nach dem Entwurf zur Krypto-Steuerreform (Stand 25.10.2026: Referentenentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen; der Kabinettstermin am 14.10.2026 fand nicht statt, neuer Termin offen) würden inländische Börsen ab 2028 Steuer einbehalten. Kennt eine Börse das Kaufdatum nicht, sieht der Entwurf eine Bemessung nach 50 % des Erlöses vor. Welche Angaben sie übernehmen darf, soll eine Verordnung regeln. Mehr unter Ohne Kaufbeleg 50 % des Erlöses und Stand der Reform.
So hilft Holdstamp
Holdstamp liest die Exporte vieler Börsen und Wallet-Apps ein, auch mehrere Exporte je Konto, und rechnet FIFO je Konto und Coin. Transfers zwischen deinen Konten paart die App über den Transaktions-Hash und führt das Kaufdatum mit. Eine Einzahlung, deren Herkunft fehlt, wird nicht geraten: Sie erscheint als „angeschafft spätestens am Einzahlungstag“, bis du sie zuordnest. Der Saldenabgleich vergleicht den Bestand aus den Vorgängen mit dem Stand laut Börse und zeigt, wo ein Export fehlt. Der Anschaffungsnachweis nennt je Lot Kaufdatum, Weg und Quelle, also auch, was du selbst zugeordnet hast. Ein Konto wertest du kostenlos aus; für mehrere Konten und den Anschaffungsnachweis als PDF und CSV brauchst du die Holdstamp-Lizenz.
Wo du den Export je Börse herunterlädst, zeigen die Export-Anleitungen; welche Unterlagen außerdem zählen, die Altbestand-Checkliste. Ab wann ein einzelner Kauf steuerfrei ist, zeigt der Haltefrist-Rechner. Gibt es eine Börse nicht mehr: Kaufdatum belegen, wenn die Börse geschlossen ist. Wie die App den Weg jedes Kaufs über alle Konten zeigt: Weg deiner Coins sichtbar machen.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 06.03.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (PDF)
- § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte
- Referentenentwurf des BMF vom 30.09.2026 zur Besteuerung von Kryptowerten (PDF)
Diese Seite ist keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.