Krypto-Haltefrist: Stand der Reform
Stand 25.10.2026: Referentenentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen; der Kabinettstermin am 14.10.2026 fand nicht statt, neuer Termin offen (Bundesregierung, Ergebnisse der 62. Kabinettssitzung vom 14.10.2026)
Was der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Altbestand sagt, was offen ist und welche Schritte noch kommen. Die Seite wird mit jedem Schritt im Gesetzgebungsverfahren aktualisiert. Jede Aussage nennt, ob sie im Entwurf steht oder nur berichtet wird.
Zeitplan
- 30.09.2026Referentenentwurf an die Verbändeerledigt
- 06.10.2026Frist für Stellungnahmen der Verbände (berichtet)erledigt
- Termin offenBefassung im Kabinett (am 14.10.2026 nicht beschlossen)als Nächstes
- Herbst 2026Bundestag: Lesungen und Finanzausschuss, Termine offenerwartet
- Termin offenBundesrat: Das Gesetz braucht seine Zustimmungerwartet
- 31.12.2026Geplanter Stichtag: Anschaffungen bis einschließlich zu diesem Tag gelten als Altbestanderwartet
- 01.01.2027Geplantes Inkrafttretenerwartet
- 01.01.2028Geplanter Steuerabzug durch inländische Anbietererwartet
Was im Entwurf steht
- Für Kryptowerte, die nach dem 31.12.2026 angeschafft werden, entfällt die einjährige Haltefrist. Gewinne zählen dann zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. (laut Entwurfstext: BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026)
- Anschaffungen bis einschließlich 31.12.2026 bleiben im bisherigen Recht: Für diesen Altbestand gelten Haltefrist und Freigrenze unverändert weiter. (laut Entwurfstext: BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026)
- Erträge aus Staking und Lending, die nach dem 31.12.2026 aus Altbestand zufließen, zählen als Neubestand. (laut Entwurfstext: BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026)
- Ab 01.01.2028 behalten inländische Anbieter wie Börsen beim Verkauf Kapitalertragsteuer von 25 % ein. (laut Entwurfstext: BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026)
- Kennt der Anbieter Anschaffungsdatum und Kosten nicht, kann er Angaben des Anlegers ansetzen. Sonst gilt die Anschaffung als nach dem Stichtag, und der Abzug bemisst sich nach 50 % des Erlöses. Was Angaben enthalten müssen, soll eine Verordnung regeln. (laut Entwurfstext: BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026)
- In welcher Reihenfolge Coins als verkauft gelten, legt eine Verordnung fest; das Gesetz selbst nennt kein Verfahren. (laut Entwurfstext: BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026)
- Verluste aus Alt- und Neubestand werden getrennt verrechnet. (laut Entwurfstext: BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026)
- Airdrops gelten mit Anschaffungskosten von 0 €. (laut Entwurfstext: BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026)
- E-Geld-Token nach MiCAR und NFTs fallen nicht unter die neue Regel. (laut Entwurfstext: BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026)
- Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrats. (laut Entwurfstext: BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026)
Was offen ist
- Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 14.10.2026 nicht beschlossen. Ein neuer Termin ist nicht genannt. (laut amtlicher Mitteilung: Bundesregierung, Ergebnisse der 62. Kabinettssitzung vom 14.10.2026)
- Ob der Sparer-Pauschbetrag für Neubestand gilt, beantworten die Quellen unterschiedlich; der Entwurf nennt ihn nicht. (laut Bericht: Ruge Fehsenfeld)
- Zum Abzug von 25 % kommen laut Kanzleien Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. (laut Bericht: WINHELLER, 11.09.2026)
- Transfers aus der eigenen Wallet zur Börse regelt der Entwurf nicht ausdrücklich. Fehlen der Börse dabei die Anschaffungsdaten, greift laut Fachbeiträgen die 50-%-Bemessung. (laut Bericht: cryptoticker, 01.10.2026)
- Für 2027, vor dem Steuerabzug, sind Gewinne aus Neubestand laut Fachbeiträgen selbst in der Steuererklärung anzugeben. (laut Bericht: GTKP, 15.09.2026)
- Termine für Bundestag und Bundesrat im Verfahren sind nicht bestätigt. Der Bundesrat tagt laut Terminplan am 20.11. und am 18.12.2026; ob er das Vorhaben dort berät, ist offen. (laut amtlicher Mitteilung: Bundesrat, Terminplan 2026)
- Der Stichtag gilt in Berichten als der unsicherste Punkt; Kabinett und Bundestag können den Entwurf noch ändern. (laut Bericht: cryptoticker, 29.09.2026)
- Wie Bitcoin als Arbeitslohn behandelt wird, ist offen. (laut Bericht: cryptoticker, 02.10.2026)
Was das Anschaffungsdatum belegt
Der Entwurf knüpft am Anschaffungsdatum jedes einzelnen Coins an. Als Beleg dafür dienen vor allem Unterlagen, die es später oft nicht mehr gibt:
- Exporte der Börsen mit der ganzen Historie, nicht nur dem letzten Jahr; geschlossene Konten liefern keine mehr.
- Kaufabrechnungen und Bestätigungen von Sparplan- und Kauf-Apps.
- Kontoauszüge mit den Überweisungen an die Börse.
- Für Coins in der eigenen Wallet: der Weg von der Börse dorthin, mit Transaktions-Hash je Transfer.
- Der Bestand zum Stichtag, mit einem Zeitstempel, der Zeitpunkt und Unversehrtheit der Daten belegt.
Die Altbestand-Checkliste fasst das in sechs Schritten zusammen, mit den Exporten je Börse, auch als PDF ohne Anmeldung. Ab wann ein einzelner Kauf steuerfrei ist und ob er nach dem Entwurf Altbestand wäre, zeigt der Haltefrist-Rechner.
Welche Unterlagen vor dem geplanten Stichtag das Kaufdatum zeigen, beschreibt der Ratgeber Altbestand vor der Steuerreform sichern. Was der Entwurf vorsieht, wenn die Börse beim Verkauf weder Kaufdatum noch Kosten kennt: Ohne Kaufbeleg: die Ersatzbemessungsgrundlage.
Wobei Holdstamp hilft
Holdstamp liest diese Exporte und Wallets ein und führt das Anschaffungsdatum jedes Lots über Transfers hinweg mit. Daraus entsteht der Anschaffungsnachweis als PDF und CSV, den du mit einem Zeitstempel festhalten kannst. Der Stempel entsteht erst beim Festhalten; die App und die Prüfseite nennen, welcher Dienst ihn erteilt hat und ob er qualifiziert nach eIDAS ist. Die Daten bleiben verschlüsselt auf deinem Gerät, ohne API-Schlüssel und ohne Seeds. Für den Anschaffungsnachweis brauchst du kein Konto; nur der Abgleich zwischen Geräten, der gemeinsame Tresor und das Erbfall-Paket laufen über ein Konto. Die steuerliche Würdigung übernimmt dein Steuerberater.
Was wäre, wenn sich der Stichtag im Verfahren verschiebt? Die Stichtag-Szenarien in der App zeigen, welche deiner Lots bei einem anderen Stichtag, etwa dem früher genannten Kabinettstermin, Alt- oder Neubestand wären. Das ist ein Szenario, kein Gesetz: Der Entwurf ist nicht beschlossen.
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Quellen
- Bundesregierung, Ergebnisse der 62. Kabinettssitzung vom 14.10.2026
- BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026
- Bundesrat, Terminplan 2026
- BTC-Echo, 30.09.2026
- Blocktrainer, 30.09.2026
- Blocktrainer, 07.10.2026
- GTKP, 15.09.2026
- cryptoticker, 01.10.2026
- cryptoticker, 02.10.2026
- cryptoticker, 29.09.2026
- WINHELLER, 11.09.2026
- Ruge Fehsenfeld
- WirtschaftsWoche, 09.09.2026
Zusammenfassung des Entwurfs und von Berichten darüber, keine Steuerberatung. Datenaufbereitung ohne Steuerberatung. Angaben beruhen auf importierten Transaktionen und dem genannten Regelstand. Für die steuerliche Würdigung ist ein Steuerberater zuständig.